Was versteht man unter grüner Beschaffung?
Eine nachhaltige Beschaffung beschreibt eine Vergabe unter Berücksichtigung von umweltbezogenen und sozialen Aspekten und gemäß § 97 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Somit können öffentliche Auftraggeber direkt Einfluss auf Nachhaltigkeit und Umwelt nehmen.
„Nachhaltige Beschaffung“ wird oftmals als Synonym für „Grüne Beschaffung“ verwendet.