Sorgfaltspflichten des LkSG

Welche Sorgfaltspflichten formuliert das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Das LkSG enthält neun unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und zur Wahrung von Umweltstandards in Lieferketten. Diese umfassen:

  1. Einrichtung eines Risikomanagements
  2. Festlegung betriebsinterne Zuständigkeit
  3. Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  4. Verabschiedung Grundsatzerklärung
  5. Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  6. Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  7. Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  8. Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf mittelbare Zulieferer
  9. Dokumentation und Berichterstattung