Welche Sorgfaltspflichten formuliert das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Das LkSG enthält neun unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und zur Wahrung von Umweltstandards in Lieferketten. Diese umfassen:
- Einrichtung eines Risikomanagements
- Festlegung betriebsinterne Zuständigkeit
- Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
- Verabschiedung Grundsatzerklärung
- Verankerung von Präventionsmaßnahmen
- Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf mittelbare Zulieferer
- Dokumentation und Berichterstattung