Selbstreinigung

Was versteht man unter Selbstreinigung eines Unternehmens?

Selbstreinigung meint den Vorgang eines Unternehmens, um seine Integrität wiederherzustellen und schweres Fehlverhalten bzw. Begehung von Straftaten nachhaltig zu verhindern. Durch ausreichende Selbstreinigung kann ein Unternehmen im Einzelfall ein Ausschluss wegen Unzuverlässigkeit gem. § 125 GWB abwehren. Der öffentliche Auftraggeber verfügt jedoch über einen Beurteilungsspielraum, ob die ergriffenen Maßnahmen ausreichend waren.