Öffentlicher Auftraggeber

Was versteht man unter einem öffentlichen Auftraggeber?

Im Vergaberecht bezeichnet der Rechtsbegriff „öffentlicher Auftraggeber“ diejenigen, die bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags bzw. durch einen Vertragsschluss entgeltlich eine Leistung beschaffen innerhalb der EU das Vergaberecht einhalten müssen.