Aufhebung

Was versteht man unter der Aufhebung einer Ausschreibung?

Die Aufhebung einer Ausschreibung meint die Zurückweisung aller eingereichter Angebote durch den Auftraggeber und führt zur Beendigung des Vergabeverfahrens. Die Aufhebung des Vergabeverfahrens muss der Auftraggeber bekannt machen. Mit dem Wirksamwerden der Aufhebung entfällt die Bindefrist der Bieter.