Was ist ein Angebot?
Ein Angebot eines Bieters im Vergabeverfahren ist eine bürgerlich-rechtliche empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach den §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auszulegen ist. Bei der Ermittlung des Inhaltes ist nicht am Wortlaut zu haften. Vielmehr sind empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen muss. Im Zuge des Vergabeverfahrens können Angebote sicher und rechtsverbindlich über das AI Bietercockpit vom Bieter abgegeben werden, um die Chance zu haben, den Zuschlag bzw. den Auftrag zu erhalten.