Vorinformationen

Was beinhalten Vorinformationen und wann werden sie veröffentlicht?

Die Vorinformation ist eine dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgeschaltete Ankündigung über alle von einem öffentlichen Auftraggeber beabsichtigten Auftragsvergaben in einem Haushaltsjahr. Um kürzere Angebotsfristen zu ermöglichen, muss sie mindestens 52 Tage, höchstens aber 12 Monate vor Absendung der Vergabebekanntmachung veröffentlicht werden.